Übersicht
Geltungsbereich, Vertragspartner und Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen der Greenado GmbH, Bahnstraße 18, 40699 Erkrath, Deutschland, Handelsregister: Amtsgericht Wuppertal HRB 33410, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Birgit Metz und ihren Geschäftsführer Reinhard Meyer (nachfolgend „Greenado“ oder „wir“), welche diese gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend auch „Kunde“ oder „Sie“) im Zusammenhang mit der Nutzung des CO2-Portals, abrufbar im Internet unter https://greenado.eu/co2-portal, (nachfolgend „CO2-Portal“) und insbesondere den darüber angebotenen Daten(-Paketen) von Greenado (nachfolgend auch „Greenado-Daten“ oder „Daten-Pakete“), erbringt.
Vertragspartner und Kunde von Greenado kann nur ein Unternehmer sein, der nicht als Verbraucher handelt. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer im Sinne dieser AGB kann zudem auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die gemäß § 13 BGB überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Greenado erbringt sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und der Nutzung des CO2-Portals, dem über das CO2-Portal möglichen Abruf von angebotenen Greenado-Daten und Daten-Paketen, inklusive deren Nutzung, und sonstigen Zusatzleistungen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB inklusive deren Anlagen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Greenado Leistungen erbringen sollte, ohne diesen ausdrücklich zu widersprechen, es sei denn, Greenado hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Aus Praktikabilitätsgründen ist der Kunde berechtigt, weiterhin standardmäßig auf seine allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen zu verweisen, ohne dass diese hierdurch Geltung erlangen.
Greenado und der Kunde (nachfolgend auch einzeln oder gemeinsam „Vertragspartner“) sind sich einig, dass bei Auslegungszweifeln im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen nach diesen AGB das Vorliegen eines Dienstvertrages (§§ 611 ff. BGB) angenommen werden soll.
Rangfolge
Die nachstehenden Dokumente bilden ein einheitliches Vertragswerk und gelten in folgender, absteigender Rangfolge:
diese AGB;
Anlage 1 zu diesen AGB: Leistungsbeschreibung;
Anlage 2 zu diesen AGB: Service Level Agreement (SLA);
Anlage 3 zu diesen AGB: Preisübersicht;
Sondervereinbarungen für Zusatzleistungen.
Die Bestimmungen der zuerst genannten Dokumente haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Bei Dokumentenversionen in zeitlicher Reihenfolge hat das jüngere Dokument Vorrang vor dem älteren Dokument gleicher Bezeichnung. Sämtliche Anlagen sind integraler Bestandteil der AGB und bedürfen im Falle einer nachträglichen Änderung oder Ergänzung jeweils einer Unterzeichnung der geänderten Passage(n) durch die Vertragspartner.
Mündliche Zusagen von Greenado vor oder nach Abschluss dieser AGB sind rechtlich unverbindlich. Diese AGB einschließlich ihrer Anlagen ersetzen – mit Wirkung für die Zukunft – sämtliche bestehenden Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern im Zusammenhang mit der Nutzung des CO2-Portals und dem Abruf von angebotenen Greenado-Daten sowie Daten-Paketen.
Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Greenado erbringt auf Grundlage dieser AGB gegenüber dem Kunden im Einzelnen die folgenden Leistungen:
Einrichtung und Bereitstellung eines Zugangs für den Kunden zum CO2-Portal;
Bereitstellung des CO2-Portals, inklusive der jeweils darüber angebotenen Funktionen;
Abruf und Nutzung von angebotenen Greenado-Daten und Daten-Paketen sowie Einräumung der hierzu erforderlichen Nutzungsrechte;
Erbringung von gesondert zu beauftragenden Zusatzleistungen (wie Workshops, Datenzuordnungs- und Beratungsleistungen).
Der Zugang des Kunden zum Internet, der für die Inanspruchnahme der meisten Leistungen zwingend erforderlich ist, ist nicht Gegenstand des diesen AGB zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seiner eigenen Rechner und Netzwerkeinrichtungen.
Bei dem von Greenado bereitgestellten CO2-Portal handelt es sich um ein Web-Portal, für dessen Nutzung eine Registrierung erforderlich ist. Nach der Registrierung hat der Kunde die Möglichkeit, verschiedene Funktionen (wie z. B. Postfach für die Kommunikation mit Greenado, Einladung eines Teammitglieds, etc.) zu nutzen.
Greenado hat zudem Datenbankwerke und Datenbanken mit CO2-Äquivalenten für Lebensmittel und Getränke erstellt (nachfolgend auch gemeinsam „Greenado-Datenbank(en)“). Bei den Greenado-Datenbanken handelt es sich um Sammlungen einer sehr großen Auswahl an verschiedenen Lebensmitteln und Getränken (nachfolgend auch „Artikel“) mit den jeweiligen CO2-Äquivalenten pro Kilogramm (KG) des jeweiligen Artikels (nachfolgend auch „CO2-Äquivalente“). Grundlage der Lebensmittel und Getränken bilden die Zutatenlisten, die eigens durch Greenado entwickelt und individuell erfasst wurden. Diese CO2-Äquivalente beruhen auf Berechnungen von Greenado. Bei der Berechnungsmethode der CO2-Äquivalente für einzelne Artikel ist es erforderlich, mit Näherungswerten und/oder Schätzwerten zu arbeiten. Eine vollkommen exakte CO2-Äquivalente kann daher nicht, für jeden angebotenen Artikel sichergestellt werden. Die gesamte CO2 Bewertung erfolgt auf Grundlage von allgemeinen Basisartikeln unter Berücksichtigung der Varianten Herkunft, Transport, Verarbeitung, Produktion, Lagerung und Verpackung. Weitere Informationen zur konkreten Berechnungsmethode der CO2-Äquivalente können der Leistungsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 zu diesen AGB). Der Kunde kann die jeweiligen den einzelnen Artikeln zugeordneten CO2-Äquivalente zur Darstellung sämtlicher interner Prozesse in Sachen Nachhaltigkeit und CO2-Fußabdruck nutzen. Über das CO2-Portal hat der Kunde die Möglichkeit (Kernfunktion des CO2-Portals), vergütungspflichtig Auszüge mit einer unterschiedlichen großen Anzahl an Artikeln (je nach angebotenen Greenado-Daten bzw. Daten-Paketen) aus der/den Greenado-Datenbank(en) abzurufen und nach Maßgabe dieser AGB zu lizenzieren. Einzelheiten zu Art und Umfang der buch- und abrufbaren Greenado-Datenbank(en) ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zu diesen AGB). Weitere Informationen zur Buchung und zum Abruf von Paketen ergeben sich aus Ziffer 6 dieser AGB.
Daneben bietet Greenado dem Kunden weitere, gesondert zu beauftragende Zusatzleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung des CO2-Portals (z. B. Schulungen) sowie der Greenado-Datenbank(en) (z. B. Datenzuordnungs- oder Beratungsleistungen) an.
Die Zuordnung der CO2-Äquivalente zu einem Lieferantenartikel obliegt dem Kunden und ist von der Buchung von angebotenen Greenado-Daten und Daten-Paketen nicht umfasst. Der Kunde kann eine solche Leistung jedoch als vergütungspflichte Zusatzleistung von Greenado (vgl. Ziffer 3.5 und Ziffer 7) anfragen und gesondert beauftragen.
Eine detaillierte Übersicht über die von Greenado angebotenen, in den Ziffern 3.3 – 3.5 genannten Leistungen, ergibt sich aus der detaillierten Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zu diesen AGB) sowie der Preisübersicht (Anlage 3 zu diesen AGB).
Greenado ist berechtigt, die Leistungen sowie insbesondere die Greenado-Datenbank(en) mit CO2-Äquivalenten zu verändern, anzupassen und zu aktualisieren, insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen und neuen Informationen zu Artikeln der Greenado-Datenbank(en), sofern dies zu keiner wesentlichen Einschränkung der vertraglich vereinbarten Leistungen führt, die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch nicht gefährdet wird und die Anpassung für den Kunden zumutbar ist.
Greenado kann nach eigenem Ermessen die Erbringung von Leistungen aussetzen oder Leistungen ändern, um geltendes Recht einzuhalten. Sollte Greenado aufgrund von Änderungen des geltenden Rechts nicht in der Lage sein, Leistungen weiterhin zu erbringen, stellt dies hinsichtlich der betroffenen Leistungen einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 20.7 für Greenado dar. Greenado behält sich insbesondere vor, einzelne Artikel aus der/den Greenado-Datenbank(en) zu entfernen, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Sollte der Kunde diesen Artikel ausdrücklich in einem Zusatzpaket gebucht haben, erhält er nach seiner Wahl stattdessen einen mit Greenado abzustimmenden Ersatzartikel.
Sofern und soweit mit einer beabsichtigten Änderung eine erhebliche Beschränkung der Funktionen der CO2-Plattform, der Greenado-Datenbank(en) und/oder wesentliche Einschränkungen der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen (Zusatzleistungen) einhergehen, wird Greenado dies dem Kunden spätestens sechs (6) Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Greenado wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
Verfügbarkeit des CO2-Portals
Einzelheiten zur Verfügbarkeit des CO2-Portals ergeben sich aus dem Service Level Agreement/SLA, das als Anlage 2 zu diesen AGB beigefügt ist.
Registrierung im CO2-Portal
Für die Nutzung des CO2-Portals, inklusive dessen Funktionen, ist eine Registrierung und Anlage eines Unternehmens-Accounts erforderlich. Die Registrierung zum CO2-Portal erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Ein Anspruch des Kunden auf Zulassung zum CO2-Portal besteht nicht. Berechtigt zur Registrierung und Anlage eines Unternehmens-Accounts sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die als Unternehmer bzw. als entsprechend Vertretungsberechtigter für eine entsprechende juristische Person handeln (vgl. Ziffer 1.2). Auf Verlangen von Greenado hat der Kunde seine Unternehmereigenschaft nachzuweisen, z. B. durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs, eines Gewerbescheins, einer Finanzamts-Bestätigung o. ä.
Die Registrierung und Anlage des Unternehmens-Accounts erfolgt elektronisch, indem der Kunde das auf der Startseite des CO2-Portals bereitgestellte Registrierungsformular ausfüllt und absendet. Die für die elektronische Registrierung erforderlichen Angaben im Registrierungsformular (wie beispielsweise Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse) sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Der Zugang zum CO2-Portal von Greenado und die Nutzung des entsprechenden Unternehmens-Accounts dürfen ausschließlich von registrierten Kunden und dessen jeweils berechtigtem Teammitglied im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden genutzt werden.
Nach der initialen Registrierung und Anlage des Unternehmens-Accounts ist der Zugang zum Dashboard des CO2-Portals möglich. Um jedoch die weiteren Funktionen des CO2-Portals vollständig nutzen zu können, insbesondere um Buchungen von angebotenen Daten-Paketen durchzuführen, ist es zunächst erforderlich, weitere Unternehmensdaten (wie beispielsweise Name des Unternehmens, Adresse, Branche, Umsatzsteuer-Id.-Nummer) im Profil zu hinterlegen. Auch diese Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Greenado behält sich vor, die vom Kunden angegebenen Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und die angegebenen Daten ggfs. mittels einer Plausibilitätsprüfung zu verifizieren. Das Ergebnis der Überprüfung sowie die Annahme der eingegeben Daten (Bestätigung des Unternehmens-Accounts) werden dem Kunden mittels einer Nachricht im CO2-Portal mitgeteilt. Die Nachricht ist über die Funktion „Posteingang“ im Dashboard des CO2-Portals für den Kunden abruf- und einsehbar. Erst nach erfolgreicher Überprüfung der Daten können alle Funktionen des CO2-Portals vom Kunden vollumfänglich genutzt werden.
Allein mit der Registrierung und Anlage eines Unternehmens-Accounts bei dem CO2-Portal besteht noch keine Buchungsverpflichtung hinsichtlich der von Greenado angebotenen Daten(-Pakete) oder sonstiger Zusatzleistungen.
Nach der Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Daten (Ziffer 5.4) hat der Kunde die Möglichkeit, ein Teammitglied anzulegen, welches dem Unternehmen des Kunden zugeordnet wird. Dieses Teammitglied kann sich mit der hinterlegten E-Mail-Adresse anschließend ebenfalls bei dem CO2-Portal anmelden und ist dabei dem Unternehmen des Kunden zugeordnet.
Die Anmeldung zum CO2-Portal erfolgt über die im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse sowie das bei der Anmeldung vom Kunden gewählte individuelle Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und darf dieses Dritten weder weitergeben noch auf andere Weise zugänglich machen.
Der Kunde ist für die Geheimhaltung des CO2-Portal-Passworts durch sein Teammitglied, ebenso wie für Handlungen und Unterlassungen seines Teammitglieds auf dem CO2-Portal (z. B. Buchungen) wie für eigene Handlungen und Unterlassungen verantwortlich und wird sein Teammitglied entsprechend anweisen und verpflichten.
Soweit sich persönliche Angaben oder Angaben zum Unternehmen ändern, ist der Kunde für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können im CO2-Portal unter „Unternehmensdaten“ vorgenommen werden.
Zum Widerruf der Registrierung und Löschung des Unternehmens-Accounts kann der Kunde Greenado jederzeit eine Nachricht über das CO2-Portal mit einem entsprechenden Wunsch senden. Greenado kommt diesem Wunsch nach, sofern nicht die Aufrechterhaltung des Unternehmens-Accounts aufgrund eines laufenden Vertragsverhältnisses (laufende Buchung eines Daten-Pakets) oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen bis zum Ende der Laufzeit aller Buchungen zwingend erforderlich ist.
Buchung/Lizenzierung von angebotenen Daten-Paketen über CO2-Portal
Nach Verifikation des Kunden (Ziffer 5.4) hat der Kunde die Möglichkeit, über das CO2-Portal gegen entsprechende Vergütung die angebotenen Greenado-Daten sowie Daten-Pakete zu lizenzieren.
Die Präsentation der angebotenen Greenado-Daten und Daten-Pakete im CO2-Portal stellt noch kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags seitens Greenado, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines entsprechenden Angebots in Form einer Buchung dar.
Der Kunde bzw. sein Teammitglied (nachfolgend auch gemeinsam „Kunde“) können im Dashboard die Funktion „Neuen Vertrag abschließen“ wählen. Anschließend stehen vier verschiedene Daten-Pakete zur Auswahl (Basic 1000, Premium 2000, Premium 2000 Plus, Excellence 5000 Plus), welche gebucht werden können. Zudem können weitere Zusatzpakete gebucht werden. Einzelheiten zu den jeweiligen Inhalten der angebotenen Daten-Pakete und Zusatzpakete können der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 entnommen werden.
Der Kunde hat die Möglichkeit, direkt ein angebotenes Daten-Paket sowie ggfs. ein Zusatzpaket zu buchen. Dabei ist es erforderlich, dass der Kunde zunächst ein angebotenes Daten-Paket, ggfs. ergänzt um ein Zusatzpaket, auswählt. Zudem ist es notwendig, dass der Kunde das gewünschte Datum des Vertragsbeginns angibt.
Für jede Buchung ist es zudem notwendig, dass der Kunde im Unternehmens-Account unter „Sonstige Daten“ korrekte Angaben in den auszufüllenden Feldern zu der „Anzahl Betriebsstätten“ und der „Anzahl Gäste“ hinterlegt hat. Die Korrektheit der dort hinterlegten Angaben hat der Kunde vor jeder Buchung zu prüfen und ggfs. anzupassen. Die Verpflichtung, diese Angaben aktuell zu halten, besteht auch während der gesamten Laufzeit eines Vertrags.
Die Berechnung der Mengenangabe zur Bestimmung der Gesamtanzahl der Betriebsstätten erfolgt dabei nach folgendem Schema:
Gastronomie: pro Betriebsstätte (unabhängig der Gästeanzahl); Systemgastronomie: pro Betriebsstätte (unabhängig der Gästeanzahl); Hotel: pro Betriebsstätte (unabhängig der Gästeanzahl); Eigenregie Business: Anzahl Betriebsstätte + ([ aufgerundet auf die nächste Ganzzahl (Gesamtanzahl Gäste pro Tag*/1000)] abzüglich Anzahl Betriebsstätte, mindestens Null); Eigenregie Care: Anzahl Betriebsstätte + ([aufgerundet auf die nächste Ganzzahl (Gesamtanzahl Betten/ 1000)] abzüglich Anzahl Betriebsstätte, mindestens Null); Catering: Anzahl Betriebsstätte + ([ aufgerundet auf die nächste Ganzzahl (Gesamtanzahl Gäste pro Tag*/ 1000)] abzüglich Anzahl Betriebsstätte, mindestens Null). * = durchschnittliche Anzahl pro Tag (Jahresanzahl Gäste/365)
Hat der Kunde entsprechend Ziffer 6.4 ein angebotenes Daten-Paket ausgewählt und die nach Ziffer 6.5 erforderlichen Daten hinterlegt, hat er die Möglichkeit, durch Anklicken des Buttons „Kosten pro Monat ermitteln“, sich die monatlichen Kosten, die während der Vertragslaufzeit anfallen, anzeigen zu lassen. Der Kunde hat bis zum Anklicken des Buttons „Vertrag jetzt abschließen“ jederzeit die Möglichkeit, das gewählte angebotene Daten-Paket sowie ausgewählte Zusatzpakete zu ändern bzw. seine im Unternehmens-Account hinterlegten Daten zu ändern. Durch Anklicken des Buttons „Vertrag jetzt abschließen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Buchung des ausgewählten angebotenen Daten-Pakets sowie ggfs. ausgewählter Zusatzpakete ab.
Nach dem Absenden der Buchung erhält der Kunde eine E-Mail mit einer Buchungsbestätigung an die im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Diese Buchungsbestätigung stellt zugleich eine Auftragsbestätigung dar, womit der Vertrag zwischen Greenado und dem Kunden zustande kommt.
Greenado speichert die Buchung nebst den vorliegenden AGB und die eingegebenen Buchungsdaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. In der Buchungs-/Auftragsbestätigung oder in einer separaten E-Mail wird dem Kunden der Vertragstext (Buchung (Buchungsübersicht), diese AGB, Buchungs-/Auftragsbestätigung und Rechnung) als PDF-Datei oder via Link zugesendet bzw. zur Verfügung gestellt. Diese Dokumente kann der Kunde herunterladen und speichern.
Mit Zahlung des Gesamtbetrags (Zahlung auf Rechnung) erhält der Kunde per E-Mail einen Lizenz-Key. Durch die Eingabe des Lizenz-Keys in die dafür vorgesehene Web-Maske (abrufbar im CO2-Portal, dort Dashboard unter „Liste der Verträge“) wird ein Prozess zur Generierung des entsprechenden vom Kunden lizenzierten Daten-Pakets gestartet. Der Kunde erhält anschließend eine E-Mail mit einer downloadbaren CSV-Datei, welche die entsprechend lizenzierten Greenado-Daten bzw. die entsprechend lizenzierten Daten-Pakete enthält.
Die Greenado-Datenbank(en) inklusive der darin enthaltenen Greenado-Daten wird/werden von Greenado in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Der Kunde ist während der Vertragslaufzeit berechtigt, mittels des erhaltenen Lizenz-Keys die (ggfs. aktualisierten) lizenzierten Greenado-Daten und Daten-Pakete entsprechend dem in Ziffer 6.9 der AGB dargestellten Vorgehen regemäßig abzurufen.
Möchte ein Kunde zunächst kein Daten-Paket entsprechend dem Vorgehen nach Ziffer 6.3 ff. buchen, hat er alternativ die Möglichkeit, einen Datenabgleich anzufordern. Bei einem Klick auf den Button „Datenabgleich jetzt anfordern“ wird Greenado über den Wunsch des Kunden nach einem Datenabgleich informiert. Greenado wird sich daraufhin schnellstmöglich mit dem Kunden in Verbindung setzen und klären, welche Daten für einen Datenabgleich benötigt werden. Mit einem Klick auf den Button „Datenabgleich jetzt anfordern“ kommt noch kein Vertrag zwischen Greenado und dem Kunden zustande. Erst nach Klärung der Details wird eine gesonderte vertragliche Vereinbarung auf Basis eines Angebots von Greenado (per E-Mail) und der Annahme durch den Kunden (per E-Mail) unter Einbeziehung vorliegenden AGB zwischen Greenado und dem Kunden geschlossen.
Buchung von Zusatzleistungen über CO2-Portal
Der Kunde hat zudem die Möglichkeit, über das CO2-Portal bei Greenado die Erbringung von Zusatzleistungen anzufragen. Ein Vertrag über die Erbringung von Zusatzleistungen kommt dabei erst durch ein konkretes Angebot von Greenado (per E-Mail), welches durch den Kunden (per E-Mail) angenommen wurde, zustande. Die vorliegenden AGB sind dabei Bestandteil jedes Vertrags über die Erbringung von Zusatzleistungen.
Grundsätze der Leistungserbringung
Greenado erbringt sämtliche Leistungen unter Berücksichtigung des anerkannten Standes der Technik. Greenado führt alle von ihr zu erbringenden Leistungen sorgfältig und durch fachlich qualifizierte Mitarbeiter sowie ggf. Subunternehmen aus.
Die im Rahmen dieser AGB erbrachten Leistungen sind nur für die eigene geschäftliche Verwendung durch den Kunden bestimmt.
Greenado stellt dem Kunden die von diesem lizenzierten Greenado-Daten und Daten-Pakete zur weiteren Verwendung durch den Kunden ausschließlich im Rahmen der in diesen AGB vereinbarten Zwecke und des vereinbarten Nutzungsumfangs zur Verfügung. Der Kunde ist für die Verwendung der lizenzierten Greenado-Daten und Daten-Pakete, insbesondere wenn diese zur Darstellung interner Prozesse des Kunden in Sachen Nachhaltigkeit und CO2-Fußabdruck eingesetzt werden sollen, selbst verantwortlich.
Bei höherer Gewalt (z. B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Erdbeben, Gewitter, Naturereignisse, Blockaden, Epidemien, Pandemien oder sonstige unvorhersehbare, unvermeidliche und außergewöhnliche Ereignisse), Arbeitskampf oder anderen Betriebsstörungen, Strom- oder Netzausfällen, Ausfall anderer Versorgungs- oder Telekommunikationsnetze, Embargos, Unruhen, Maßnahmen und Anordnungen von Regierungen sowie gesetzlich oder behördlich veranlassten Maßnahmen im Zusammenhang mit der durch die Weltgesundheitsorganisation am 12.03.2020 als Pandemie eingestuften Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie (z. B. Massenquarantänen/Lockdowns, Ausgangs- und Versammlungsverbote, etc.), welche die Leistungserbringung von Greenado stören, ist Greenado von der Einhaltung von Fristen und Terminen bzw. der Leistungserbringung bis zur Beseitigung des Hindernisses befreit. Soweit Greenado die Leistungserbringung insbesondere aufgrund vorstehender Ereignisse nicht nur für einen vorübergehenden Zeitraum wesentlich erschwert ist, ist Greenado zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Das Gleiche gilt für den Kunden, wenn ihm die Inanspruchnahme der Leistungen infolge der Verzögerung durch diese Ereignisse nicht zugemutet werden kann.
Pflichten des Kunden und Freistellung
Der Kunde wird Greenado im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen unterstützen und sämtliche gegebenenfalls erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung von seinen Lieferantenartikeln, sofern die Zusatzdienstleistung „Datenabgleich anfordern“ vom Kunden beauftragt wurde.
Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionen des CO2-Portals und insbesondere über den Inhalt der Greenado-Datenbank(en) sowie die daraus abrufbaren, angebotenen Daten-Pakete bzw. Greenado-Daten informiert und prüft in eigener Verantwortung deren Geeignetheit und Verwertbarkeit für die Erreichung des gewünschten Zwecks.
Greenado ist bestrebt, den Datenbestand der Greenado-Datenbank(en) stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Aus diesem Grund wird der Datenbestand regelmäßig erweitert und aktualisiert. Es obliegt dem Kunden, seinen Datenbestand an diese inhaltliche Entwicklung anzupassen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die vertragsgemäße Nutzung des CO2-Portals sowie den Erhalt von Greenado-Daten und/oder Daten-Paketen erforderlichen technischen Mindestanforderungen an die von ihm eingesetzte Hard- und Software sowie seine Datenfernverbindung erfüllt sind. Insbesondere benötigt der Kunde ein internetfähiges Endgerät, einen Internetzugang und einen gängigen Internetbrowser mit aktueller Software.
Dem Kunden ist es nicht gestattet, den erhaltenen Lizenz-Key und/oder die Zugangsdaten für den Unternehmens-Account, der für den Zugang zum CO2-Portal erforderlich ist, sowie die lizenzierten Greenado-Daten und Daten-Pakete Dritten zu überlassen. Weiterhin wird der Kunde sicherstellen, dass er alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergreift, um das CO2-Portal sowie die Greenado-Daten und Daten-Pakete vor unbefugter Nutzung und unbefugtem Zugriff zu schützen, insbesondere den Lizenz-Key, die Zugangsdaten für den Unternehmens-Account und die Greenado-Daten sowie Daten-Pakete geheim zu halten, so dass kein Dritter diese missbrauchen kann. Der Kunde steht für Handlungen und Unterlassungen seines Teammitglieds wie für eigene Handlungen und Unterlassungen ein; entsprechendes gilt für etwaige Handlungen unbefugter Dritter. Zur Klarstellung: Vorstehende Regelung gilt in Bezug auf die Greenado-Daten und Daten-Pakete nur soweit, als die Verwendung der Greenado-Daten und Daten-Pakete nicht dem bestimmungsmäßigen Gebrauch und den entsprechend eingeräumten Nutzungsrechten entspricht.
Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was die Sicherheit und Stabilität der CO2-Plattform sowie der Greenado-Datenbank(en) beeinträchtigen könnte.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen an die Speicherung, Aufbewahrung und Archivierung seiner Daten (Klarstellung: In dieser Ziffer 9.7 umfasst „Daten“ die erhaltenen Greenado-Daten und Daten-Pakete sowie weitere Daten des Kunden). Hierzu zählt auch die Beachtung der allgemeinen handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen sowie der ggf. anwendbaren spezifischen Aufbewahrungspflichten und -fristen. Der Kunde trifft im Rahmen seiner Schadensverhütungs- und Schadensminderungspflicht angemessene Vorkehrungen für den Fall eines Datenverlusts, insbesondere durch regelmäßige Überprüfung seiner eigenen IT-Systeme und die regelmäßige Anfertigung von Sicherungskopien seiner eingegebenen bzw. gespeicherten Daten und der im Zuge der Vertragsabwicklung überlassenen Unterlagen.
Der Kunde wird Greenado erkennbare Mängel und Störungen der Leistungen sowie drohende Gefahren (z. B. durch Viren oder Schadsoftware) und Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte unverzüglich anzeigen. Er trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation dieser Mängel und Störungen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die Geräte, mit welchen er auf das CO2-Portal zugreift oder mit denen er Greenado-Daten oder Daten-Pakete abruft, vor unberechtigtem Zugriff zu sichern und regelmäßig auf Viren oder andere Schadsoftware zu überprüfen. Geräte, bei denen der Verdacht auf Virenbefall oder Ähnliches besteht, dürfen nicht mehr für den Zugriff auf das CO2-Portal sowie zum Abruf von Greenado-Daten oder Daten-Paketen genutzt werden.
Der Kunde stellt Greenado auf erstes Anfordern frei, verteidigt und hält Greenado schadlos von und gegen alle Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter, die auf einer vertrags- oder rechtswidrigen Verwendung des CO2-Portals sowie der angebotenen Greenado-Daten oder Daten-Pakete durch den Kunden beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des CO2-Portals sowie der angebotenen Greenado-Daten oder Daten-Pakete verbunden sind.
Vertragswidrige Nutzung
Bei Anhaltspunkten oder konkreten Verdachtsmomenten für eine widerrechtliche Nutzung des CO-Portals oder der angebotenen Greenado-Daten oder Daten-Pakete ist Greenado berechtigt, die Nutzung zu prüfen und ggfs. den Zugang zum CO2-Portal zu sperren, die Löschung der erhaltenen Greenado-Daten und Daten-Pakete zu verlangen sowie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
Greenado kann darüber hinaus den Zugriff des Kunden auf das CO2-Portal vorübergehend aussetzen und den Lizenz-Key zum Abruf von lizenzierten Greenado-Daten und Daten-Paketen sperren, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung der Vergütung trotz Mahnung mindestens drei (3) Wochen in Verzug befindet oder die lizenzierten Greenado-Daten und/oder Daten-Pakete konzernweit nutzt, obwohl er nicht für alle Konzernunternehmen die entsprechende, tatsächliche Anzahl an Betriebsstätten hinterlegt hat; das Kündigungsrecht entsprechend Ziffer 20.7 bleibt hiervon unberührt.
Wenn Greenado den Zugriff des Kunden auf das CO2-Portal sowie den Lizenz-Key zum Abruf von Greenado-Daten und Daten-Paketen insgesamt oder teilweise sperrt, gilt Folgendes für die Zeit der Sperrung:
die Vergütungspflicht für die Nutzung erhaltener und abrufbarer, angebotener Greenado-Daten und Daten-Pakete besteht fort; und
es entstehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden aufgrund der durch die Sperrung veranlassten Nichtverfügbarkeit des CO2-Portals sowie der (aktualisierten) lizensierten Greenado-Daten und Daten-Pakete.
Greenado behält sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 20.7 sowie die Verfolgung weitergehender Ansprüche, insbesondere sonstiger Schadensersatzansprüche, ausdrücklich vor.
Subunternehmer
Greenado kann zur Ausführung der Leistungen nach diesen AGB selbstständige Subunternehmer und/oder Drittanbieter einsetzen.
Greenado ist berechtigt, Subunternehmer und/oder Drittanbieter jederzeit und ohne Zustimmung des Kunden auszutauschen. Greenado wird dabei die Interessen des Kunden berücksichtigen.
Nutzungsrechte
Der Kunde erhält mit seiner Registrierung im CO2-Portal das zeitlich unbegrenzte, räumlich auf die Nutzung in Deutschland, Luxemburg, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz begrenzte, nicht-ausschließliche und nicht-übertragbare Recht eingeräumt, das CO2-Portal zu eigenen geschäftlichen Zwecken in dem in diesen AGB inklusive deren Anlagen vereinbarten Umfang sowie in der darin vereinbarten Art und Weise zu nutzen. Das diesbezügliche Nutzungsrecht des Kunden umfasst den Zugriff und die Nutzung des CO2-Portals sowie der darüber angebotenen Funktionen. Eine anderweitige Nutzung des CO2-Portals ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den angebotenen Greenado-Daten sowie Daten-Paketen, welche er über das CO2-Portal abrufen und lizenzieren kann, um ein bzw. mehrere von Greenado hergestellte(s) Datenbankwerk(e) im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 UrhG oder, soweit hierfür nicht die erforderliche Schöpfungshöhe vorliegen sollte, um Datenbanken im Sinne von § 87a Abs. 1 UrhG handelt. Im Übrigen wird der Kunde Daten oder Inhalte, die er über das CO2-Portal abruft oder die er als Zusatzleistungen nach Maßgabe dieser AGB von Greenado erhält, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, nur nach Maßgabe dieser AGB nutzen.
Soweit dem Kunden in den Regelungen dieser AGB nicht ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt werden, stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte, verwandte Schutzrechte sowie sonstige Rechte an angebotenen Greenado-Daten, Daten-Paketen, Arbeitsergebnissen, etwaigen Angebots- und/oder sonstigen von Greenado zur Verfügung gestellten Unterlagen und Inhalten ausschließlich Greenado zu. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit Greenado.
Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung der hierfür fälligen Vergütung (Zahlung des Gesamtbetrags) das auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit zeitlich begrenzte, räumlich auf die Nutzung in Deutschland, Luxemburg, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz beschränkte, nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare und nicht-unterlizenzierbare Recht eingeräumt, die erhaltenen, lizenzierten Greenado-Daten, Daten-Pakete oder sonstigen Zusatzpakete ausschließlich zu eigenen geschäftlichen Zwecken in dem in diesen AGB inklusive deren Anlagen vereinbarten Umfang sowie in der darin vereinbarten Art und Weise zu nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere den Zugriff auf die über die CO2-Plattform zum Abruf bereitgestellten, lizenzierten Greenado-Daten, die Speicherung der bereitgestellten, lizenzierten Greenado-Daten aus Gründen der Datensicherheit und/oder deren Nutzung für die eigenen geschäftlichen Zwecken des Kunden, wie beispielsweise deren Verwendung zur Abbildung sämtlicher interner Prozesse des Kunden in Sachen CO2-Fußabdruck. Der Ausdruck oder die Weitergabe in systematischer oder automatisierter Form sowie das systematische Erstellen von Sammlungen aus den abgerufenen Greenado-Daten (beispielsweise aus verschiedenen gebuchten Daten-Paketen), insbesondere für die kommerzielle Vermittlung oder zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe an Dritte sind unzulässig.
Eine anderweitige Nutzung der angebotenen Greenado-Daten sowie Daten-Pakete, insbesondere deren kommerzielle Verwertung oder systematische Weitergabe an Dritte, ist dem Kunden ausdrücklich untersagt. Insbesondere die Vermietung, Überlassung, Unterlizenzierung oder der Gebrauch durch oder für Dritte oder eine sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung der angebotenen Greenado-Daten oder Daten-Pakete durch oder für Dritte ist ohne schriftliche vorherige Zustimmung von Greenado nicht erlaubt. Der systematische Abruf von angebotenen Greenado-Daten oder Daten-Paketen, das Erstellen systematischer Sammlungen aus den abgerufenen Greenado-Daten und Daten-Paketen, systematisches Anfertigen von Screenshots der abgerufenen Greenado-Daten oder Daten-Paketen, die Weitergabe oder Zugänglichmachung von abgerufenen Greenado-Daten oder Daten-Pakete an Dritte sowie die Nutzung dieser Greenado-Daten und/oder Daten-Pakete zum Zweck der geschäftsmäßigen Informations- oder Dienstleistungsvermittlung sind ebenfalls nicht gestattet. Auch Bearbeitungen oder sonstige Änderungen sowie andere Nutzungs- und Verwertungsformen (insbesondere Vervielfältigungen) der abgerufenen, lizensierten oder angebotenen Greenado-Daten oder Daten-Pakete sind, soweit diese jeweils über die von Greenado konkret vorgesehene Art und Weise oder den vorgesehenen Umfang hinausgehen, ausdrücklich untersagt.
Verbundene Unternehmen des Kunden sind zur Nutzung der lizenzierten Greenado-Daten und Daten-Pakete gleichermaßen wie der Kunde berechtigt, soweit diesbezügliche Nutzungsrechte ausdrücklich von Greenado eingeräumt wurden. Als verbundene Unternehmen des Kunden gelten solche im Sinne der §§ 15 ff. AktG. Eine selbstständige Befugnis zur Unterlizenzierung oder sonstigen Übertragung der Nutzungsrechte an den lizenzierten Greenado-Daten und Daten-Paketen ist hiermit nicht verbunden. Dieses Nutzungsrecht endet, wenn die Voraussetzungen des verbundenen Unternehmens (im Sinne der §§ 15 ff. AktG) nicht mehr vorliegen.
In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung (z. B. durch Kündigung oder anderweitige Vertragsbeendigung) stellt der Kunde die Nutzung der Greenado-Daten und Daten-Pakete unverzüglich ein. Der Kunde vernichtet bzw. löscht auch alle in seinem Besitz befindlichen vertragsmäßig heruntergeladenen Greenado-Daten und Daten-Pakete und deren Vervielfältigungen, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist oder dem Kunden ein berechtigtes Interesse am weiteren Besitz zusteht. Die Erledigung der vorstehenden Verpflichtungen wird der Kunde gegenüber Greenado auf Anforderung schriftlich versichern und nachweisen.
Greenado ist berechtigt, seine Leistungen, insbesondere CO2-Äquivalente für neue Artikel, die im Zusammenhang mit dem Vertrag mit dem Kunden erarbeitet wurden, sowie erarbeitetes allgemeines Know-how, Erfahrungswissen, Methoden und Vorgehensweisen anderweitig zu verwenden (Zurverfügungstellung an Dritte, etc.).
Vergütung
Die Registrierung auf dem CO2-Portal und die Nutzung bis zur Buchung erfolgt grundsätzlich unentgeltlich.
Die Konditionen der verschiedenen, über das CO2-Portal angebotenen und buchbaren Greenado-Daten, Daten-Pakete und Zusatzpakete ergeben sich aus der Preisübersicht in Anlage 3 zu diesen AGB.
Zusatzleistungen werden grundsätzlich nach Aufwand zu den aus der Preisübersicht (Anlage 3 zu diesen AGB) ersichtlichen Stundensätzen abgerechnet.
Weitere Einzelheiten zur Vergütung oder zu Zahlungsmodalitäten, insbesondere für Zusatzleistungen, können sich aus individuell erstellten Angeboten ergeben.
Alle Preisangaben verstehen sich in Euro rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Greenado behält sich vor, die Preise im Fall von künftigen Vertragsverlängerungen und neuen Vertragsabschlüssen bei Bedarf anzupassen.
Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Datenübermittlung ist nicht Vertragsgegenstand, weshalb die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten vom Kunden zu tragen sind.
Der Kunde ist grundsätzlich zur Vorleistung verpflichtet.
Insbesondere bei gebuchten Daten-Paketen wird die vom Kunden während der Vertragslaufzeit zu entrichtende Vergütung grundsätzlich im Voraus in Rechnung gestellt. Greenado ist berechtigt, dem Kunden die vereinbarte Vergütung für bis zu vierundzwanzig (24) Monate im Voraus in Rechnung zu stellen.
Die Bezahlung, insbesondere von gebuchten Daten-Paketen, erfolgt auf Rechnung.
Bei Zahlung auf Rechnung ist der Gesamtbetrag für vierundzwanzig (24) Monate im Voraus in einer Zahlung zu überweisen.
Während des Verzugs hat der Kunde Greenado auf die offene Forderung Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten. Greenado behält sich die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens vor.
Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche von Greenado nur mit eigenen Forderungen aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, von Greenado schriftlich anerkannt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses und nur für den Fall zu, dass die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von Greenado anerkannt ist.
Gewährleistung
Die auf Grundlage dieser AGB erbrachten Leistungen unterliegen als Dienstleistungen grundsätzlich keiner Gewährleistung.
Die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 14 gelten nur für den Ausnahmefall, dass im Rahmen der vertraglichen Beziehung erbrachte einzelne Leistungen der Mängelhaftung zugänglich sein sollten.
Greenado übernimmt in diesen Fällen gemäß den Beschreibungen in der als Anlage 1 zu diesen AGB beigefügten Leistungsbeschreibung die Gewähr für die Mängelfreiheit derartiger Leistungen und sorgt im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren gemäß dem als Anlage 2 zu diesen AGB beigefügten SLA für deren Verfügbarkeit. Ein Selbstbeseitigungsrecht des Kunden sowie eine verschuldensunabhängige Haftung von Greenado nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, werden ausgeschlossen; Ziffer 15.1 a) und Ziffer 15.5 gelten entsprechend. Auf die Mitverantwortlichkeit und insbesondere die Pflichten des Kunden wird verwiesen (Ziffer 9).
Ansprüche können nur geltend gemacht werden wegen Mängeln, die reproduzierbar sind oder vom Kunden nachvollziehbar beschrieben werden können. Keinen Mangel stellen Funktionsbeeinträchtigungen der Leistungen dar, die aus der Hardware- oder Softwareumgebung des Kunden, fehlerhaften Daten, unsachgemäßer Benutzung oder aus sonstigen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammenden Umständen resultieren. Die Gewährleistung für Mängel setzt ferner voraus, dass der Kunde die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht selbst oder durch Dritte unautorisiert verändert oder entgegen den vertraglichen Vorgaben oder entgegen etwaigen Instruktionen genutzt hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der jeweilige Mangel hiervon unabhängig ist und auch die Fehleranalyse bzw. -beseitigung durch Greenado dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Die Nacherfüllung bei Mängeln erfolgt nach Wahl von Greenado durch Beseitigung der Mängel, Überlassen neuer, mangelfreier Leistungen oder dadurch, dass Greenado zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen eines Mangels zu vermeiden.
Für Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen aufgrund von Sach- und/oder Rechtsmängeln gilt ausschließlich Ziffer 15 dieser AGB.
Falls Dritte Ansprüche aus der Verletzung ihrer Schutzrechte gegen den Kunden geltend machen, wird der Kunde Greenado hierüber unverzüglich schriftlich und umfassend unterrichten. Greenado ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht Greenado von dieser Berechtigung Gebrauch, wird der Kunde Greenado in angemessenem Umfang unentgeltlich bei der Rechtsverteidigung unterstützen. Der Kunde wird von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht anerkennen.
Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen einen Rechtsmangel auf, wird Greenado nach eigener Wahl dem Kunden (a) eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an dieser Leistung verschaffen oder (b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder (c) die Leistung unter Erstattung der dafür von dem Kunden geleisteten Vergütung abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurücknehmen, wenn Greenado keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Greenado kann die betroffenen Leistungen alternativ auch ganz oder teilweise gegen gleichwertige austauschen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
Greenado wird den Kunden im Rahmen der Haftungsgrenzen der Ziffer 15 von allen durch die Schutzrechtsverletzung entstandenen Schäden freistellen, soweit diese auf einem von Greenado zu vertretenden Rechtsmangel beruhen.
Haftung
Greenado haftet für entstandene Schäden und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wegen Unmöglichkeit oder aufgrund Verzugs mit einer Leistungspflicht sowie bei Mängeln und aus unerlaubter Handlung, nur in folgendem Umfang:
bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Greenado ausdrücklich eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe;
in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, ohne die das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet wäre und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.
In den Fällen von Ziffer 15.1 b) ist die Haftung von Greenado für alle Schadensfälle pro Vertragsjahr (zwölf (12) Monate) insgesamt in der Summe der Höhe nach begrenzt auf die Vergütung, die für das jeweilige Vertragsjahr vom Kunden gezahlt oder geschuldet wird.
Bei dem Verlust von Daten (Klarstellung: In dieser Ziffer bedeutet „Daten“, Daten des Kunden und dem Kunden vertragsgemäß überlassene Greenado-Daten) haftet Greenado in den Grenzen der vorstehenden Absätze nur für solche von ihr schuldhaft verursachten Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer, d. h. dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechender, und risikoadäquater Datensicherung durch den Kunden entstanden wären.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von Greenado.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Im Falle der entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zulässigen Weiterverwendung der abgerufenen, lizenzierten Greenado-Daten und Daten-Paketen durch den Kunden gegenüber Dritten haftet Greenado nicht für Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der Weiterverwendung der lizenzierten Greenado-Daten und Daten-Paketen ergeben.
Verjährung
Die Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sowie für alle Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen beträgt ein (1) Jahr. Die Verjährung beginnt gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und tritt – im Falle einer gesetzlichen Höchstfrist – spätestens mit Ablauf von fünf (5) Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein.
Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährung von Ansprüchen gegen Greenado aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, bei ausdrücklicher Übernahme eines anderslautenden Garantieversprechens durch Greenado sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Geheimhaltung
Greenado und der Kunde verpflichten sich, über sämtliche ihnen im Zusammenhang der Durchführung des Vertragsverhältnisses anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, die angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen unterliegen und an denen ein berechtigtes Interesse an Geheimhaltung besteht, Stillschweigen zu bewahren, solche vertraulichen Informationen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen und sie Dritten nicht zu offenbaren. Die Vertragspartner werden nur solchen Mitarbeitern und Subunternehmern Zugang zu den vertraulichen Informationen verschaffen, die für die Zwecke der Vertragserfüllung Kenntnis von diesen haben müssen und die zuvor entsprechend dieser Ziffer 17 zur Vertraulichkeit verpflichtet worden sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt für einen Zeitraum von drei (3) Jahren über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass der Empfänger dies zu vertreten hat, oder die dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden oder die vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind.
Die Vertragspartner werden auf Verlangen des jeweils anderen Vertragspartners bei Beendigung dieses Vertrages vertrauliche Informationen dem jeweils anderen Vertragspartner zurückgeben oder im Rahmen des technisch Möglichen vernichten, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
Übertragung auf Dritte
Greenado ist berechtigt, den diesen AGB zugrundeliegenden Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit Greenado verbundenes Unternehmen zu übertragen. Als verbundene Unternehmen von Greenado gelten solche im Sinne der §§ 15 ff. AktG. Hierüber wird der Kunde in Textform mindestens zwei (2) Monate vor der geplanten Übertragung informiert.
Eine Übertragung des diesen AGB zugrundeliegenden Vertrags auf einen Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden. Im Falle eines Widerspruchs des Kunden wird der Vertrag unverändert fortgeführt. Der Widerspruch gilt als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 20.7 des Vertrages durch Greenado.
Datenschutz und Datensicherheit
Die Vertragspartner beachten die für die Nutzung des CO2-Portals sowie beim Abruf von Greenado-Daten und Daten-Paketen relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Der Kunde wird gegebenenfalls mittels gesonderter Datenschutzhinweise, die nicht Bestandteil dieser AGB sind, davon unterrichtet, wie Greenado seine Daten auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Der Kunde hat solche Datenschutzhinweise gegebenenfalls seinem Teammitglied, das von der Datenverarbeitung durch Greenado betroffen ist, zur Kenntnis zu bringen. Insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird Greenado ihre Mitarbeiter schriftlich auf die Vertraulichkeit verpflichten.
Die Vertragspartner schließen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, die den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen (insbesondere Art. 28 Abs. 3 DSGVO) genügt.
Laufzeit und Vertragsbeendigung
Die Vertragslaufzeit für die Nutzung von lizenzierten Greenado-Daten, eines Daten-Pakets sowie ggfs. eines Zusatzpakets zum Abruf von lizenzierten Greenado-Daten oder Daten-Paketen beträgt grundsätzlich zwei (2) Jahre ab Vertragsschluss („Grundlaufzeit“), sofern im Rahmen des Buchungsprozesses über das CO2-Portal oder durch gesonderte Vereinbarung zwischen Greenado und dem Kunden keine abweichende Laufzeit vereinbart wird.
Die Laufzeit eines gebuchten Pakets verlängert sich jeweils um zwei (2) Jahre, sofern dieses nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit von einem der Vertragspartner gekündigt wird („Folgelaufzeit“).
Greenado informiert den Kunden rechtzeitig über das Ende der jeweiligen Laufzeit des gebuchten Pakets und die Möglichkeiten zur Verlängerung.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Die Buchung eines größeren Pakets ist jederzeit möglich. In diesem Fall beginnt die Vertragslaufzeit von zwei (2) Jahren mit der Buchung des neuen Pakets erneut zu laufen.
Die Laufzeit für Zusatzleistungen richtet sich nach den entsprechenden Vereinbarungen der Vertragspartner.
Die außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragspartner vorbehalten. Ein wichtiger Grund für Greenado liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde
sich mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung trotz Mahnung länger als sechs (6) Wochen in Verzug befindet,
unbefugten Dritten Zugang zum CO2-Portal gewährt und/oder diesen den für den Abruf von angebotenen Greenado-Daten oder Daten-Paketen erforderlichen Lizenz-Key oder die Zugangsdaten eines Unternehmens-Account überlässt (Ziffer 9.5),
den Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte (Ziffern 12.1, 12.4 und 12.5) vorsätzlich oder fahrlässig überschreitet,
gegen die Geheimhaltung (Ziffer 17) verstößt.
Mit Vertragsende (a) wird die Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf das CO2-Portal beendet und (b) enden seine Nutzungsrechte an den abgerufenen, lizensierten Greenado-Daten sowie Daten-Paketen und (c) werden alle zum Zeitpunkt der Kündigung oder Beendigung von dem Kunden geschuldeten Beträge sofort fällig, soweit die Vertragspartner nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung treffen.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf (CISG).
Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information des Kunden. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.
Nebenabreden bestehen nicht. Die Vertragspartner werden Änderungen und Ergänzungen dieser AGB nach Möglichkeit schriftlich in einem Nachtrag festhalten, um eine nachvollziehbare Dokumentation des Vertragsstandes zu gewährleisten.
Erfüllungsort ist der Sitz von Greenado. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und diesen AGB Wuppertal. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Greenado kann den Kunden wahlweise am Ort seines Sitzes oder jedem anderen zulässigen Gerichtsstand in Anspruch nehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke aufweisen, wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen im Übrigen nicht berührt.
Stand: Juni 2023